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AUSLÄNDERECHT

Das Ausländerrecht/ Aufenthaltstrecht umfasst die Beratung und Vertretung von Ausländern, insbesondere bei Fragestellungen zum Thema Aufenthaltsberechtigung, Duldung oder das Erreichen der deutschen Staatsbürgerschaft. Das Ausländerrecht gehört zum öffentlichen Recht und regelt die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, also allgemein von allen, die in ihrem Aufenthaltsstaat keine Staatsangehörigkeit besitzen. Jede Person, die in die Bundesrepublik Deutschland einreist und sich hier niederlassen möchte, wird mit dem Ausländerrecht konfrontiert.

 

Die Rechtsberatung in der Kanzlei betreffen im Ausländerrecht laufend Themen wie:

  • Einbürgerung

  • Niederlassungserlaubnis

  • Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen 

  • Widerruf von Aufenthaltstiteln

  • Visumverfahren

  • Arbeitserlaubnis für Ausländer

  • Passersatzpapiere

  • Eintritt der Ausreisepflicht

 

Das Asylrecht bezieht sich hingegen in der Regel auf Menschen, die in ihrem Heimatland politisch verfolgt werden. Wichtig ist hierbei, seine Rechte zu kennen und die erforderlichen Schritte bei den Behörden einzuleiten.

Vor allem ist es als Flüchtling aufgrund der sprachlichen Barriere besonders schwierig, seine Rechte zu überblicken und durchzusetzen. So fallen in der Praxis trotz Dolmetscher die Gründe und Nachweise für die erlittene Verfolgung, wie beispielsweise bei der persönlichen Anhörung beim BAMF, sehr kurz aus. Maßgeblich für das Asylverfahren ist die Anhörung. Hier ist es insbesondere darauf zu achten, dass alle für die Flucht maßgeblichen Gründe und Nachweise für die erlittene Verfolgung dem Bundesamt ausführlich mitgeteilt werden sollte. Es ist daher enorm wichtig, sich bereits vor der Anhörung durch das Bundesamt ausführlich beraten zu lassen, da  bei der Anhörung Widersprüche und Ungereimtheiten in den Angaben sehr schwer auszuräumen und richtig zu stellen sind. In den vergangen Jahren habe ich mich insbesondere auf die Situation kurdischer und türkischer Flüchtlinge aus der Türkei, Syrien, Iran, Afghanistan und Irak spezialisiert. Neben der Zusammenarbeit mit diversen Hilfsorganisationen biete ich den Mandanten die Beratung in kurdischer sowie in englischer Sprachen an.

 

 

Die Rechtsberatung in der Kanzlei betreffen im Asylrecht laufend Themen wie:

  • Asylantrag

  • Umverteilung

  • Familienzusammenführung / Familiennachzug

  • Dublin Verfahren

  • Abschiebung

  • Anhörung

  • Untätigkeitsklage

  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge / Vormundschaft

  • U-Haft

  • Erkennungsdienstliche Maßnahmen

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